Satzung

Mitgliedschaft

Das genossenschaftliche Wohnen ist eine Wohnform mit vielen Vorteilen:

  • lebenslanges Nutzungsrecht an Ihrer Genossenschaftswohnung
  • Mitbestimmung durch Mitarbeit in verschiedenen Gremien
  • Solidarisches Miteinander und gelebte Demokratie in einem schönen Wohnumfeld

 

Mitglieder können werden:

  • natürliche Personen
  • Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes.

Die Mitglieder sind auch Miteigentümer der Genossenschaft, haben Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte

Alle Rechte und Pflichten entnehmen Sie bitte unserer Satzung.

Die Organe der Genossenschaft

Mitglieder

Die Mitglieder sind mit ihren Genossenschaftsanteilen die wirtschaftliche Grundlage der Genossenschaft. Sie wählen alle 4 Jahre die Mitglieder für die Vertreterversammlung. Entsprechend unserer Satzung ist auf jeweils 50 Mitglieder ein Vertreter zu wählen. Ferner sind Ersatzvertreter zu wählen.

waehlen

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die gewählten Vertreter nehmen die Rechte der Mitglieder wahr.

waehlen

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei seiner Geschäftstätigkeit. Er wird von der Vertreterversammlung für 3 Jahre gewählt. Auch er vertritt die Interessen der Mitglieder und erhält für seine ehrenamtliche Arbeit eine Vergütung.

bestellt

Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Er besteht aus 2 Personen. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung auf der Grundlage von Beschlüssen der Vertreterversammlung, der Satzung und dem Gesetz. Vorstand und Aufsichtsrat legen gemeinsam die Ausrichtung der Genossenschaft fest. Der Vorstand wird für 5 Jahre bestellt.