Zeitliche Verschiebung bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen aufgrund des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG)
In den vergangenen Jahren haben wir bereits im April mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen begonnen. Aufgrund einer Gesetzesänderung gibt es bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für 2023 eine zeitliche Verschiebung.
Mit Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) zum 01.01.2023 sind wir verpflichtet, zusätzliche Angaben zur Verteilung der CO₂-Kosten in der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen und darzustellen.
Leider wurden uns die dafür notwendigen Werte von den Fernwärmeversorgern erst im Juni diesen Jahres zur Verfügung gestellt.
Diese Werte mussten dann noch vom Messdienstleister Techem verarbeitet werden, so dass wir mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen erst im Juli beginnen konnten.
Bei einem persönlichen Gespräch mit der BEW Berliner Energie und Wärme AG haben wir die Information erhalten, dass wir auch zukünftig die notwendigen Werte zur Verteilung der CO₂-Kosten voraussichtlich immer erst im Juni erhalten werden.
Somit bleibt diese zeitliche Verschiebung voraussichtlich auch in den kommenden Jahren bestehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass wir bemüht sind, die Abrechnungen so zeitnah wie möglich zu erstellen. Die gesetzlich vorgeschriebene Zustellfrist bis zum 31.12. eines Jahres werden wir selbstverständlich einhalten.
Anpassung der Heizkostenvorauszahlungen
Zum 31.12.2023 wurden die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in Form der Energiepreisbremsen eingestellt.
Somit gehen wir nach vorläufigen Schätzungen davon aus, dass auch bei gleichem Verbrauch die Heizkosten in 2024 deutlich höher ausfallen werden als in 2023.
Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 erhöhen wir dementsprechend Ihre Heizkostenvorauszahlungen.
Grundsätzlich haben Sie das Recht dieser Erhöhung zu widersprechen. Jedoch geben wir zu bedenken, dass Sie in diesem Fall mit hohen Nachzahlungen in 2025 im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für 2024 rechnen müssen.