Liebe Mitglieder,
im Zuge der diesjährigen Vertreterversammlung am 01.06.2026 werden Mitglieder des Aufsichtsrates neu gewählt.
Gemäß Satzung § 24 Abs. 4 der WBG „Amtsfeld“ eG werden die Aufsichtsratsmitglieder für jeweils drei Jahre gewählt.
Der/die Kandidat(in) muss persönlich Mitglied unserer Genossenschaft sein. Das Vorschlagsrecht kann gemäß Satzung § 24 Abs. 5 wahrgenommen werden durch:
- den Aufsichtsrat,
- einzelne Aufsichtsratsmitglieder,
- jedes Mitglied.
Der/die Bewerber(in) legt dem Wahlvorstand eine Kurzdarstellung über seine/ihre berufliche Situation und seine/ihre persönlichen Beziehungen zur Genossenschaft dar. Weiterhin sind die Gründe seiner/ihrer Bewerbung darzustellen.
Die Wahl der Bewerber(innen) erfolgt auf der Vertreterversammlung am Montag, den 01.06.2026. Vorschläge für die Wahl müssen gemäß Satzung § 24 Abs. 5 spätestens bis
Sonntag, 17. Mai 2026
beim Wahlvorstand – Sitz in der Geschäftsstelle der WBG „Amtsfeld“ eG – eingehen.
Detlef Süss
Vorsitzender des Wahlvorstandes

