Liebe Mitglieder.
im Zuge der diesjährigen Vertreterversammlung am 27.05.2024 werden drei Mitglieder des Aufsichtsrates neu gewählt.
Gemäß Satzung § 24 Abs. 4 der WBG „Amtsfeld“ eG werden die Aufsichtsratsmitglieder für jeweils drei Jahre gewählt.
Der/die Kandidat(in) muss persönlich Mitglied unserer Genossenschaft sein. Das Vorschlagsrecht kann wahrgenommen werden durch:
▪ einzelne oder mehrere Genossenschaftsmitglieder
▪ den Aufsichtsrat
▪ den/die Bewerber(in) selbst
▪ den Wahlvorstand.
Der/die Bewerber(in) legt dem Wahlvorstand eine Kurzdarstellung über seine/ihre berufliche Situation und seine/ihre persönlichen Beziehungen zur Genossenschaft dar. Weiterhin sind die Gründe seiner/ihrer Bewerbung darzustellen.
Die Wahl der Bewerber(innen) erfolgt auf der Vertreterversammlung am Montag, den 27.05.2024.
Vorschläge für die Wahl sind möglichst bis Freitag, 17. Mai 2024 beim Wahlvorstand – Sitz in der Geschäftsstelle der WBG „Amtsfeld“ eG – einzureichen.
Detlef Süss
Vorsitzender des Wahlvorstandes