Liebe Mitglieder.
im Zuge der diesjährigen Vertreterversammlung am 26.05.2025 werden vier Mitglieder des Aufsichtsrates neu gewählt.
Gemäß Satzung § 24 Abs. 4 der WBG „Amtsfeld“ eG werden die Aufsichtsratsmitglieder für jeweils drei Jahre gewählt.
Der/die Kandidat(in) muss persönlich Mitglied unserer Genossenschaft sein. Das Vorschlagsrecht kann wahrgenommen werden durch:
▪ einzelne oder mehrere Genossenschaftsmitglieder
▪ den Aufsichtsrat
▪ den/die Bewerber(in) selbst
▪ den Wahlvorstand.
Der/die Bewerber(in) legt dem Wahlvorstand eine Kurzdarstellung über seine/ihre berufliche Situation und seine/ihre persönlichen Beziehungen zur Genossenschaft dar. Weiterhin sind die Gründe seiner/ihrer Bewerbung darzustellen.
Die Wahl der Bewerber(innen) erfolgt auf der Vertreterversammlung am Montag, den 26.05.2025.
Vorschläge für die Wahl sind möglichst bis Montag, 19. Mai 2025 beim Wahlvorstand – Sitz in der Geschäftsstelle der WBG „Amtsfeld“ eG – einzureichen.
Detlef Süss
Vorsitzender des Wahlvorstandes